Tauchtauglichkeit

Bereits während der Ausbildung sowie während eures gesamten Taucherlebens wird euch der Begriff der Tauchtauglichkeitsbescheinigung und Tauchtauglichkeitsuntersuchung begleiten.

 

Um eine der wichtigsten Antworten auf eine immer wieder gestellte Frage gleich vorweg zu nehmen:

Nein, ihr braucht die Bescheinigung nicht in der ersten Sitzung des Tauchkurses vorweisen zu können, aber:

Wir geben euch zu Beginn des Kurses noch weitere Hinweise zum Prozedere und nennen euch eine Frist bis zu der die Bescheinigung vorliegen muss. Das soll natürlich niemanden davon abhalten bereits vor Beginn des Kurses schon tätig zu werden, da die Terminfindung bei Ärzten häufig nicht so einfach ist.

 

Weitere Informationen zu der ominösen Untersuchung und Bescheinigung findet ihr nun hier:

  • Für die Teilnahme an jedem unserer Tauchkurse an der RUB sowie für die Teilnahme an unseren Tauchexkursionen ist eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung (TTB) zwingend notwendig, sie muss auf jeder Exkursion dabei sein. Um sicherzustellen, dass aus medizinischer Sicht keine Einwände gegen das Tauchen bestehen, ist von einem Arzt eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung (TTU) durchzuführen, dessen erfolgreicher Abschluss durch die Tauchtauglichkeitsbescheinigung bestätigt wird.
  • Die Gültigkeit der Bescheinigung beträgt für Personen unter 40 Lebensjahren in der Regel 3 Jahre, danach und vor 18 Jahre nur 1 Jahr. Beachtet aber bitte, dass es sich dabei um Empfehlungen handelt. Abhängig von eurem Gesundheitszustand kann der Arzt auch eine andere Gültigkeit vermerken.
  • Durchgeführt werden kann die TTU von jedem approbierten Arzt, so auch von eurem Haus- oder spezialisierten Facharzt. Natürlich gibt es auch spezialisierte Tauchmediziner, die sich besonders gut mit dem Metier auskennen und deren Konsultation wir euch bei Unklarheiten zu eurem Gesundheitszustand empfehlen.
  • Informationen zu den Richtlinien einer TTU, zu spezialisierten Tauchmedizinern sowie einen Vordruck zur TTB findet ihr auf der Seite der GTÜM, der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin.
  • Sollte der Arzt nicht den Vordruck der GTÜM nutzen wollen, ist das nicht weiter schlimm, achtet nur unbedingt darauf, dass ausdrücklich  „Tauchtauglich“, “uneingeschränkt Tauchtauglich” oder vergleichbares auf der Ärztlichen Bescheinigung steht. Weiterhin muss die Bescheinigung mit eurem Namen, einem Datum, Stempel und Unterschrift versehen sein.
  • Eine TTB, auf der z.B. „Tauchtauglichkeit aus HNO-ärztlicher Sicht “ o.ä. bescheinigt wird, oder die durch andere Bemerkungen gravierend eingeschränkt ist, kann von uns NICHT akzeptiert werden. Einschränkungen wie z.B. “Tauchen nur unter Windstärke 8” stellen keine Einschränkung im oben genannten Sinne dar.

Solltet ihr weitere Fragen oder Zweifel haben, wendet euch an unser Tauchlehrer-Team.

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